Titel: Informationen zur Wiener Covid-Verordnung ab 12.07.2022


Datum/Zeit: 07/12/2022 08:00 AM


Meldungstext: OTS008 5 CI 0279 NRK0001 12.Jul 22

Kommunales/Wien/Gesundheit/Covid/Corona

Informationen zur Wiener Covid-Verordnung ab 12.07.2022
Utl.: Die Stadt Wien informiert über die Änderung der Wiener
Covid19-Basismaßnahmenbegleitverordnung. =

Wien (OTS/RK) - Zusätzlich zu den bisherigen Bestimmungen der Wiener
Covid19-Basismaßnahmenbegleitverordnung werden folgende Bestimmungen
geändert:

Zwtl.: Bettenführende Krankenanstalten

Für BesucherInnen gilt eine PCR-Testpflicht sowie eine
FFP2-Maskenpflicht. Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt des Besuchs ein
negativer PCR-Testbefund, der nicht älter als 48 Stunden sein darf,
vorgezeigt werden muss. Für besondere Fälle (Genesung innerhalb der
letzten zwei Monate, Minderjährige, Unterstützungsbedürftige,
Schwangerschaft, Härtefälle) sind Ausnahmen möglich. Aufgrund der
derzeitigen Infektionslage wird eine Obergrenze für
PatientInnenbesuche von drei Personen pro Tag pro PatientIn
eingeführt. Darüber hinaus ist auch eine zusätzliche Unterstützungs-
bzw. Betreuungsperson pro PatientIn erlaubt.

Für alle MitarbeiterInnen in bettenführenden Krankenanstalten gilt
eine durchgehende FFP2-Maskenpflicht, unabhängig davon, ob Kontakt zu
PatientInnen besteht oder nicht. Darüber hinaus müssen sie zwei Mal
pro Woche an einem PCR-Testscreening teilnehmen.

Zwtl.: Alten- und Pflegewohnhäuser

Für BesucherInnen gilt eine PCR-Testpflicht sowie eine
FFP2-Maskenpflicht. Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt des Besuchs ein
negativer PCR-Testbefund, der nicht älter als 48 Stunden sein darf,
vorgezeigt werden muss. Für besondere Fälle (Genesung innerhalb der
letzten zwei Monate, Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge,
kritische Lebensereignisse, Begleitung Minderjähriger) sind Ausnahmen
möglich. Eine Obergrenze für Besuche von BewohnerInnen ist in diesen
Bereich nicht vorgesehen.

Für alle MitarbeiterInnen in Alten- und Pflegewohnhäusern gilt
eine durchgehende FFP2-Maskenpflicht, unabhängig davon, ob Kontakt zu
BewohnerInnen besteht oder nicht. Darüber hinaus müssen sie zwei Mal
pro Woche an einem PCR-Testscreening teilnehmen.

Die Änderungen der Wiener Covid19-Basismaßnahmenbegleitverordnung
treten per 12. Juli 2022 in Kraft. Die Maßnahmen sind wie jene der
Bundesverordnung mit Ablauf des 23. August 2022 befristet.

(Schluss)

~
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz
Stadt Wien Presse- und Informationsdienst
Service für Journalist*innen, Stadtredaktion
01 4000-81081
www.wien.gv.at/presse
~
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/174/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS008 2022-07-12/08:00

120800 Jul 22