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Meldungstext: OTS002 5 CI 0632 NRK0001 31.Jul 22
Soziales/Energieunterstützung/Hacker/Hanke/Stadt-Wien
42.000 Wiener Ausgleichszulagenbezieher*innen erhalten ab morgen 200
Euro Energieunterstützung
Utl.: Ab 1. August 2022 können weitere Alleinerziehende
Energiezuschläge in der Höhe von 100 Euro online beantragen. =
Wien (OTS) - Um die aktuelle Teuerung und die steigenden
Energiepreise abzufedern, hat die Stadt Wien eine Reihe von Maßnahmen
geplant und umgesetzt. So haben rund 192.000 Personen mit
Mindestsicherungs- Wohnbeihilfen- oder einem Arbeitslosengeldbezug in
Wien in den vergangenen Wochen bereits eine automatische Anweisung
der Energiekostenpauschale in der Höhe von 200 Euro erhalten. Ab
morgen, dem 1. August, bekommen nun auch die rund 42.000 Wiener
Ausgleichzulagenbeziehenden diesen Betrag automatisiert ausbezahlt.
Insgesamt sind es daher knapp 234.000 Personen, die diese
Energiekostenpauschale in der Höhe von 200 Euro erhalten haben bzw.
erhalten werden. 13.000 Alleinerziehende mit Mindestsicherungs- oder
Wohnbeihilfebezug erhielten bereits einen weiteren Zuschlag in Höhe
von 100 Euro. Insgesamt wurden somit bereits rund 48 Millionen Euro
an Unterstützungsleistungen von der Stadt Wien ausbezahlt. Die
Unterstützungsleistungen werden von der Abteilung für Soziales,
Sozial- und Gesundheitsrecht (MA 40) implementiert und ausgeführt.
Sozialstadtrat Peter Hacker: „Viele Wiener*innen bemerken die
Auswirkungen der aktuell hohen Inflationsrate im Alltag. Die Stadt
Wien unterstützt, insbesondere bei erhöhten Energiekosten, eine große
Anzahl an Menschen mit einem besonderen Augenmerk für jene, die die
Unterstützung am dringendsten benötigen. In weiterer Folge wird die
Stadt Wien großflächig Unterstützungsleistungen anbieten, denn die
Folgen der Teuerungswelle kommen auch im Mittelstand an. Der Aufbau
und die Administration dieser Unterstützungsleistungen ist für die
Wiener Stadtverwaltung eine große Aufgabe, die wir im Sinne aller
Wiener*innen möglichst unbürokratisch, rasch und treffsicher
umsetzen.“
"Die steigenden Energiepreise auf dem Weltmarkt stellen auch für
die Stadt Wien eine enorme Herausforderung dar. In Wien gibt es
derzeit keine Energienotlage, der finanzielle Druck auf die Wiener
Haushalte ist aber enorm. Wien Energie arbeitet mit Hochdruck daran,
Wien so gut als möglich auf die Heizsaison im Winter vorzubereiten.
Als Politik setzen wir mit der Energieunterstützung Plus und dem
Energiebonus ´22 konkrete Maßnahmen, um die Belastung der Haushalte
finanziell abzufedern.Und so freut es mich besonders, dass wir nun
weiteren tausenden Wiener*innen dringend benötigtes Geld auszahlen
können“, ergänzt Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke.
Alleinerziehende, die zwar keine Mindestsicherung oder
Wohnbeihilfe beziehen, dafür aber im April dieses Jahres
Notstandshilfe, Arbeitslosengeld, einen Pensionsvorschuss oder ein
Umschulungsgeld des Arbeitsmarktservice sowie eine Ausgleichs- bzw.
Ergänzungszulage aus der Pensionsversicherung für April 2022 bezogen
haben, können nun ebenfalls ab 1. August (bis 30. September)
unbürokratisch ein Online-Ansuchen über wien.gv.at auf 100 Euro
zusätzlich stellen. Alleinerziehende mit Mindestsicherungs. und/oder
Wohnbeihilfenbezug, haben den Bonus bereits automatisiert ausbezahlt
bekommen, ein Mehrfachbezug ist nicht möglich.
Sollte eine persönliche Unterstützung beim Ausfüllen benötigt
werden oder kein Zugang zu dem Online-Ansuchen möglich sein, stehen
die Mitarbeiter*innen der Sozialzentrumsstandorte der Abteilung für
Soziales, Sozial und Gesundheitsrecht der Stadt Wien (MA 40) gerne
unterstützend zur Verfügung. Die entsprechenden Unterlagen wie etwa
Einkommensbelege über Arbeitslosengeld-, Notstandshilfe-,
Pensionsvorschuss- oder Umschulungsgeld- oder Ausgleichszulagen-Bezug
vom April 2022, amtlicher Lichtbildausweis Ansuchensteller*in (=
Alleinerzieher*in), Geburtsurkunde oder Lichtbildausweis (mj. Kind/er
im Haushalt), usw. können selbst hochgeladen werden. So kann
gewährleistet werden, dass das Ansuchen rasch bearbeitet und der
Zuschlag in Höhe von 100 Euro zeitnah ausbezahlt wird.
Zwtl.: Weitere Unterstützung ab Oktober
Ab Oktober 2022 kann die Energieunterstützung plus online
beantragt werden. Zum Zeitpunkt vieler Jahresabrechnungen der
Energieanbieter werden Rückstandsübernahmen bzw. Übernahmen von
offenen Jahresabrechnungen für Energierechnungen ausgeweitet. Bis zu
einer Höhe von 500 Euro (in Härtefällen auch darüber hinaus) wird es
einkommensschwachen Wiener*innen mittels Online-Ansuchenstellung vom
1. Oktober 2022 bis 31.12.2022 möglich sein, Unterstützung zu
beantragen.
Online Ansuchen für den Zuschlag für Alleinerziehende zur Wiener
Energiekostenpauschale:
[Formular Antrag Alleinerziehende]
(https://mein.wien.gv.at/formularserver-mw/user/formular.aspx?path=(m
w%2fstandard)&pid=06a2e3ecbb6b4302b4f134a505de83b8&pn=B4fd9b622233c4b
8780227ccae0260b7f)
Informationen zur Wiener Energiekostenpauschale sowie zur
Antragsstellung für Alleinerzieher*innen ab 1. August 2022 finden
sich unter:
[https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/sozial
hilfe/energiekostenpauschale.html]
(https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesundheit/gesundheitsrecht/sozial
hilfe/energiekostenpauschale.html)
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Rückfragehinweis:
Norbert Schnurrer
Mediensprecher StR Peter Hacker
Telefon: +43 1 4000 - 81233
E-Mail: norbert.schnurrer@wien.gv.at
Mag. Roberta Kraft
Mediensprecherin StR Peter Hanke
Telefon: +43 1 4000 - 81211
E-Mail:roberta.kraft@wien.gv.at
~
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/174/aom
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OTS002 2022-07-31/06:00
310600 Jul 22
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