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Meldungstext: OTS103 5 II 0410 NRK0008 CI 11.Mai 23
Kommunales/Wien/Kontrolle/Transparenz/Parteien
Wiener Regierungsparteien setzten Reform des Stadtrechnungshofs in
Gang
Utl.: Auch Parteien- und Akademieförderungsgesetze werden neu
geregelt; Reform ist wichtiger Schritt hin zu sauberer
Politik =
Wien (OTS/RK) - Die beiden Wiener Koalitionsparteien SPÖ und NEOS
haben heute, Donnerstag, bei einem Mediengespräch im Rathaus eine
Reform und Stärkung des Stadtrechnungshofs angekündigt. Der
Stadtrechnungshof wird aus dem Wiener Magistrat gelöst und als
eigenes Organ etabliert, um seine Unabhängigkeit weiter zu stärken.
Er kann künftig die Parteifinanzen und die Finanzgebarung der
Parteiakademien kontrollieren. Insgesamt werden mit der Neuerung
sechs Gesetze neu geschaffen bzw. novelliert werden.
Nach der Einführung eines Regierungsmonitors und einer
Whistleblower-Plattform, der Reform der Untersuchungskommission oder
auch der wichtigen einheitlichen Förderrichtlinien gehen wir mit der
größeren Eigenständigkeit und Unabhängigkeit des Stadtrechnungshofs
jetzt den nächsten Schritt in Sachen Transparenz und Kontrolle,
kündigte NEOS Wien Klubobfrau Bettina Emmerling die Umsetzung eines
Vorhabens aus dem Wiener Regierungsprogramm an. Für volle
Transparenz und noch mehr Kontrolle setzen wir als
Fortschrittskoalition notwendige und wichtige Schritte. Das ist ein
großer Wurf, für den wir auf konstruktive Gespräche mit allen
Parteien setzen. Mit dem Begutachtungsverfahren streben wir durch
bessere Transparenz einen breiten Konsens an und binden die breite
Öffentlichkeit in den Prozess ein, ergänzte SPÖ-Gemeinderätin
Barbara Novak. Der Fahrplan sieht vor, dass nach den Gesprächen mit
den anderen Parteien und dem Begutachtungsverfahren im Herbst der
Wiener Landtag die entsprechenden Gesetze verabschiedet, damit die
Reformen mit 1. Jänner 2024 in Kraft treten können.
Zwtl.: Einmalige Amtszeit auf zwölf Jahre verlängert
Die Neuregelung beinhaltet unter anderem die Verlängerung der
Amtszeit der Stadtrechnungshof-Direktor*innen auf zwölf Jahre, eine
Wiederbestellung wird nicht mehr möglich sein. Bei Großvorhaben bei
Bauten oder Dienstleistungen muss eine Kostenüberschreitung von 30
Prozent oder mehr dem Stadtrechnungshof gemeldet werden. Außerdem
benötige der Stadtrechnungshof für die eigenständige und
weisungsfreie Umsetzung in Zukunft eine größere personelle
Ausstattung, denn nur so könne den Buchstaben des Gesetzes Bedeutung
verliehen werden, erläuterte Gemeinderätin Novak.
Der Stadtrechnungshof kann künftig durch die Änderung des
Parteienförderungsgesetzes die Parteifinanzen und die Finanzgebarung
der Parteiakademien kontrollieren. Bei Verstößen können Förderungen
oder Akademiegelder zurückgefordert werden. Außerdem sieht das
Gesetzespaket die Senkung der Wahlkampfkosten um 1 Million auf
maximal 5 Millionen Euro pro Partei vor; bei einer Überschreitung
sind analog zu den Regelungen im Bund empfindliche Strafen von
bis zu 200 Prozent der Überschreitung vorgesehen.
Weitere Informationen: NEOS-Kommunikation: +43 650 405 17 43; SPÖ
Wien Rathausklub: +43 1 4000 81923 (Schluss) nic
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OTS103 2023-05-11/11:36
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