Titel: Verordnungen für Neubau, Sanierung und Dekarbonisierung 2024


Datum/Zeit: 10/02/2023 01:44 PM


Meldungstext: OTS136 5 CI 0309 NRK0009 02.Okt 23

Wohnen/Sanieren/Klima/Förderung

Verordnungen für Neubau, Sanierung und Dekarbonisierung 2024
Utl.: Investitionsvolumen von rund 230 Millionen Euro im ersten Jahr
=

Wien (OTS/RK) - Mehr Fördergelder für Sanierungen und Neubauten
sollen leistbaren Wohnraum in Wien in Zukunft sichern und umfassen
auch Maßnahmen zum Klimaschutz. All das ist in der Novelle der
Neubauverordnung sowie der Sanierungs- und
Dekarbonisierungsverordnung 2024 geregelt, die Vizebürgermeisterin
und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaàl (SPÖ) heute, Montag zusammen mit
Wohnbausprecherin der NEOS Wien, Selma Arapovic präsentierte.

„Der Ausbau des gemeinnützigen Wohnbaus ist damit langfristig
abgesichert. Der Neubau von leistbarem Wohnraum wird nicht mehr ohne
Möglichkeiten für nachhaltige Sanierungen gedacht werden. Und bei
jeder Sanierung der Zukunft muss automatisch die Dekarbonisierung
berücksichtigt werden. Denn das ganzheitliche Wiener Wohnbaumodell
ist nicht nur am Puls der Zeit, sondern setzt internationale Maßstäbe
für das Wohnen der Zukunft“, sagte Gaál. Arapovic ergänzte: "Dabei
fördern wir auch aktiv Maßnahmen, die uns dem Ziel der
Klimaneutralität 2040 näherbringen.“

Zwtl.: 115 Millionen für die Neubauverordnung

Alle Haupt-Förderungssätze werden um 100 Euro/m2 angehoben, bei
kleineren Bauvorhaben unter 2.000 m² steigt die Fördersumme um 250
Euro/m2. Die Förderungen für SMART-Wohnungen und den Gemeindebau NEU
werden verdoppelt. Bauvorhaben mit besonderen Anforderungen (z.B.
Denkmalschutz, Lückenverbauung etc.) haben die Möglichkeit auf eine
Zusatzförderung. Zukünftig gibt es weniger Mietwohnungen mit
Kaufoption, um leistbaren Wohnraum abzusichern.

Zwtl.: Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung 2024

Mit einem Jahresbudget von etwa 112 Millionen Euro werden
Sanierungen von Gebäuden und Wohnungen unterstützt. Außerdem wird die
Abwicklung der Förderungen vereinfacht und der Bezieher*innenkreis
erweitert. Für Maßnahmen, die dem Klima zugutekommen, wie etwa der
Umbau von einem Gas- auf einen Elektroherd, gibt es eine spezielle
Dekarbonisierungsprämie. Weitere Förderungen betreffen die
energetische Sanierung von gebäudetechnischen Systemen,
Heizungsumstellungen auf alternative Energiesysteme u.v.m.

Die Neubauverordnung soll bis Monatsende in Kraft treten, der
Start der Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung ist für das
Frühjahr 2024 geplant.

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