Titel: Untersuchungskommission zur Wien Energie: Zusammenfassung der Sitzung vom 1. März


Datum/Zeit: 03/01/2023 06:45 PM


Meldungstext: OTS214 5 II 0962 NRK0009 WI 01.Mär 23

Kommunales/Wien/Gemeinderat

Untersuchungskommission zur Wien Energie: Zusammenfassung der Sitzung
vom 1. März
Utl.: Nächste Sitzung am 16. März 2023 =

Wien (OTS/RK) - Heute am Mittwoch, dem 1. März 2023, hat die
Untersuchungskommission des Wiener Gemeinderates zur Wien Energie
ihre sechste Sitzung abgehalten. Geladen waren drei Zeugen.

Als erster Zeuge zur Befragung durch die Kommission geladen war
Christoph Maschek, Finanzdirektor der Stadt Wien und Leiter der
Magistratsabteilung (MA) 5 sowie Aufsichtsratsmitglied der Wiener
Stadtwerke. Er antwortete auf Fragen zu folgenden Themen:
Zuständigkeiten in der MA 5 in Bezug auf die Wiener Stadtwerke;
Informationsfluss zwischen MA 5 und Wiener Stadtwerken; Rolle des
Zeugen bei Vergabe der Kreditlinie per Notkompetenz; Ablauf der
zweiten Notkompetenz-Tranche im August 2022; Wahrnehmung des Zeugen
zu Einflussversuchen seitens der Politik; Ablauf der Erstellung der
Quartals- und Jahresberichte der Wiener Stadtwerke sowie das
Aktenmanagement in der MA 5; Art und Häufigkeit der Übermittlung von
Bilanzzahlen der Wiener Stadtwerke an die MA 5; Wahrnehmung des
Zeugen zur möglichen Einbindung des Finanzstadtrats bei Ausübung der
Notkompetenz; Art des Informationsflusses an den Bürgermeister;
Zustandekommen der Höhe der Notkompetenz; Übermittlung und
Unterfertigung des Kreditrahmenvertrags der Wiener Stadtwerke an die
MA 5; Informationsfluss zur Abberufung von 350 Millionen Euro für die
Wien Energie; Risikoabschätzung zur Höhe von Margin-Zahlungen an der
Energiebörse; Ansprechperson im Büro des Finanzstadtrates; möglicher
vertiefter Austausch zwischen MA 5 und Wiener Stadtwerke nach dem 15.
Juli 2022; Konzeption des Kreditrahmenvertrags zwischen MA 5 und
Wiener Stadtwerke; Höhe der Zinssätze und der Bereitstellungsgebühr
für den Kreditrahmenvertrag; Ablauf und Dauer einer ordentlichen
Kreditvergabe sowie einer durch Notkompetenz; Gründe für die
Kreditanfrage seitens der Stadt beim Bund; Einschätzung des
Risikomanagements und des Geschäftsmodells der Wien Energie durch den
Zeugen bzw. die MA 5; Teilnahme des Zeugen bei einer Sitzung bei den
Wiener Stadtwerken am 28. August 2022; Zeitpunkt der
Informationsübermittlung über den Bundeskreditrahmen an den Zeugen;
Höhe der Liquidität der Stadt Wien und möglicher
Refinanzierungsbedarf der Stadt; vertiefender Prüfungsprozess der
Wiener Stadtwerke durch die MA 5 ab Juli 2022; Bonität der Wien
Energie und der Wiener Stadtwerke; Informationszeitpunkt über die
Notkompetenz an den Gemeinderat und den Gemeinderatsausschuss für
Finanzen; Gültigkeit der Notkompetenz bei Eigen- oder
Fremdkreditgeschäften; Überprüfungen der Wiener Stadtwerke durch die
MA 5; zeitlicher Ablauf für Vorschlag und Entscheidung über die
Kreditrahmenvergabe mittels Notkompetenz; Laufzeit des
Kreditrahmenvertrages; Rolle des Finanzdirektors im Aufsichtsrat der
Wiener Stadtwerke sowie der Vorgang der Bestellung von
Aufsichtsräten.

Als zweiter Zeuge gab Gerhard Mörtl von der Magistratsabteilung 5
Antworten auf die Fragen der Kommission. Er erteilte Auskunft zu
folgenden Angelegenheiten: Reaktion und Tätigwerden nach der
Kontaktaufnahme durch die Wiener Stadtwerke; Zuständigkeiten und
Funktionen innerhalb der MA 5; inhaltliche Details zu den von den
Wiener Stadtwerken versandten Mails; Zustandekommen des Antrags in
Höhe von 700 Millionen Euro; von den Stadtwerken übermittelte
Informationen zur Vorbereitung der Notkompetenz; Verbleib der
Controlling-Unterlagen; Durchführung der Gespräche mit den
Stadtwerken; Informationsfluss zwischen MA 5 und Wiener Stadtwerke;
Schilderung der Vorgänge nach dem 23. August 2022; Einschätzung zur
Finanzierungsübersicht der Wien Energie; Einschätzung zur
Liquiditätsstützung der Wiener Stadtwerke; Nachfrage nach Belegen
über den Kreditrahmenvertrag hinaus; Kontakte mit Bürgermeister und
Finanzstadtrat; Kenntnis über das Handbuch der Wien Energie;
Vorzeichen über Unregelmäßigkeiten auf dem Energiemarkt; Grund für
den alternativen Begriff Notkompetenz von Beginn der
Krisenkommunikation an; Änderungen in den Notkompetenzanträgen;
Schutzschirm als Thema innerhalb der MA 5; Wahrnehmung des zu
erwartenden Risikos; Beteiligungsmanagement der Wiener Stadtwerke;
internes Risikomanagement; Kommunikationsverlauf in der
Krisensituation; Häufigkeit von Notkompetenzen in Milliardenhöhe;
Beliebigkeit von Fördersummen; Erhalt von Protokollen von
Aufsichtsratssitzungen der Wiener Stadtwerke; Versorgungssicherheit
als Argument für die Notfinanzierung; Vermerk von telefonischen
Besprechungen in Akten; Stellungnahme zu inhaltlichen Details eines
internen Mails; Zustandekommen der Höhe der Kreditsumme; Ablauf der
Zurverfügungstellung der Notkompetenz; Zuständigkeiten bei der Stadt
Wien bezüglich Liquiditätszusicherungen für Tochterunternehmen;
Details zur Antragstellung von Notkompetenzen; Unterschiede zwischen
der Notkompetenz des Stadtsenates und der des Bürgermeisters;
zeitlicher Ablauf des Abschlusses des Kreditrahmenvertrags;
Zustandekommen der Finanzierung; übliche Reihenfolge bei der
Unterfertigung von Kreditrahmenverträgen; Erwartungshaltung des
Zeugen zu einer zweiten Notkompetenz nach Bereitstellung der ersten;
genauer Ablauf der Unterfertigung des Kreditrahmenvertrages;
Kriterien zur Auswahl von Aufsichtsräten.

Der dritte Zeuge war der ehemalige Magistratsdirektor Erich
Hechtner, auch Mitglied des Aufsichtsrats der Wiener Stadtwerke von
2012 bis April 2022. Die Fragen der Kommission an den Zeugen betrafen
folgende Themen: Häufigkeit des Einsatzes einer Notkompetenz des
Bürgermeisters während der Dienstzeit des Zeugen sowie deren monetäre
Höhen; Möglichkeit der Einberufung eines Gemeinderats während der
Sommermonate; Involvierung des Zeugen in die Vorgänge rund um den
erhöhten Liquiditätsbedarf der Wien Energie; Umfang der Tätigkeit des
Zeugen bezüglich Wiener Stadtwerke während seiner Dienstzeit als
Magistratsdirektor; Rolle des Zeugen bei der Vorbereitung der
Notkompetenz; Wahrnehmung des Zeugen zu Berichten über die Wien
Energie im Jahr 2021; Informationsgespräche über die Wien Energie mit
der politischen Ebene zum Thema Schutzschirm für Energieversorger;
Notwendigkeit der Ziehung der Notkompetenz; Ablauf und Häufigkeit des
Kommunikationsaustausches zwischen Bürgermeister und dem Zeugen;
mögliche Weisungen an die Leitung der MA 5; Umgang mit Akten zur
Notkompetenz durch den Bürgermeister; Doppelrolle des Zeugen als
Magistratsdirektor und Aufsichtsratsmitglied bei den Wiener
Stadtwerken; Übermittlung von Risikoeinschätzungen an die
Eigentümerin; Einschätzung des Zeugen zu den Unterschieden zwischen
der Notkompetenz des Stadtsenates und der des Bürgermeisters;
Thematik Wien Energie bei der dienstlichen Übergabe an den Nachfolger
als Magistratsdirektor; Zweck der Umwandlung der Wiener Stadtwerke in
eine GmbH und die damit verbundene Strategie der Eigentümerin; Zweck
der Trading-Strategie der Wien Energie; Zustandekommen von
Umlaufbeschlüssen im Stadtsenat.

Anschließend an die Befragungen wurde von der
Untersuchungskommission über mehrere Beweisanträge abgestimmt.

Die nächste Sitzung der Untersuchungskommission des Gemeinderates
findet voraussichtlich am Donnerstag, dem 16. März 2023 um 10.00 Uhr
im Wiener Rathaus statt.

Zwtl.: Sitzungsprotokolle auf www.wien.gv.at

Die Protokolle der Sitzungen sind unter
[https://www.wien.gv.at/mdb/uk/wienenergie/]
(https://www.wien.gv.at/mdb/uk/wienenergie/) abrufbar und werden
damit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Wortprotokoll der
heutigen Sitzung ist in Kürze dort zu lesen. (Schluss) wei/nic

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