SPÖ Wien Startseite

Rathauskorrespondenz-SPW

Hier finden Sie die Presseaussendungen der SPÖ Wien, sowie die Aussendungen der Ressorts.


Titel: Ludwig: Erfolgreiche Bilanz Videoüberwachung in Gemeindebauten
Datum/Zeit: 10/15/2009 10:01 AM
Meldungstext: OTS063 5 II 0804 NRK0006 CI 15.Okt 09

Kommunales/Wohnbau/Wohnen/Wien/Video/Datenschutz/Sicherheit

Ludwig: Erfolgreiche Bilanz Videoüberwachung in Gemeindebauten =

Wien (OTS) - Seit April 2008 läuft in acht ausgewählten
Städtischen Wohnhausanlagen ein Probebetrieb zur Videoüberwachung von
besonders neuralgischen Bereichen, der gemäß dem österreichischen
Datenschutzgesetz von der Österreichischen Datenschutzkommission im
Bundeskanzleramt bis einschließlich 31. Dezember 2009 genehmigt
wurde. Wohnbaustadtrat Vizebürgermeister Dr. Michael Ludwig
präsentierte heute, Donnerstag, die Ergebnisse der Evaluierung des
Testbetriebs und stellte die nächsten Schritte - mit dem Ziel einer
Fortsetzung und Ausweitung der Videoüberwachungsbetriebs - vor. "Die
Bilanz des Probebetriebes zeigt: Unsere Erwartungen haben sich - vor
allem im Hinblick auf die Präventivwirkung der Videoüberwachung -
voll erfüllt. Mit der Videoüberwachung in acht Gemeindebauten ist es
uns gelungen, Vandalismus und Sachbeschädigungen sowie die damit
verbundenen Kosten entscheidend zu reduzieren. Die Sachbeschädigungen
durch Vandalismus sind in den Wohnhausanlagen um durchschnittlich 52
Prozent zurückgegangen, die Schadenskosten insgesamt um
durchschnittlich 68 Prozent. Damit bestätigt sich auch die
generalpräventive Wirkung der Videoüberwachung. Zwei konkret
begangene Vandalismusdelikte konnten mit Hilfe der Videoüberwachung
aufgeklärt und die Täter von der Polizei ermittelt werden", zog
Wohnbaustadtrat Vizebürgermeister Michael Ludwig Resümee.****

"Daher ist es für uns von großem Interesse, die Videoüberwachung
fortsetzen zu können. Dies selbstverständlich wie bisher unter
höchster Wahrung der Privatsphäre der Mieterinnen und Mieter und
ausschließlich in jenen Städtischen Wohnhausanlagen, in denen ein
objektiver Bedarf für dieses Präventivinstrument besteht und in denen
die Bewohnerinnen und Bewohner dies auch wünschen", führte Ludwig
weiter aus. Wiener Wohnen habe bereits die entsprechend
vorgeschriebenen Dokumentationen über den Probebetrieb und die
Anträge auf Fortsetzung, Ausweitung sowie für den temporären Einsatz
der Videoüberwachung an die Österreichische Datenschutzkommission
übermittelt. "Die Datenschutzkommission wird nun die Fakten
sorgfältig überprüfen und darüber entscheiden, ob und in welcher Form
die Videoüberwachung weiterlaufen darf." Klar sei aber auch: "Die
Videoüberwachung kann nur ein unterstützendes Werkzeug sein - sie ist
auch kein Ersatz für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger", betonte der
Wiener Wohnbaustadtrat.

Zwtl.: Große Mehrheit der MieterInnen ist für Videoüberwachung

Eine Face-to-Face Befragung der MieterInnen in den acht
videoüberwachten Gemeindebauten im März 2009 zeigte, dass die
BewohnerInnen dem Einsatz des Präventivinstruments positiv
gegenüberstehen und auch eine Ausweitung z.B. auf den Kellerbereich
als sinnvoll ansehen würden. Die überwiegende Mehrheit der
MieterInnen gab an, dass sich durch die Videoüberwachung nicht nur
das subjektive Sicherheitsgefühl erhöht hätte, sondern dass auch
Sachbeschädigungen, Vandalismusakte und die Ablagerung von Sperrmüll
deutlich zurückgegangen seien. Ebenso sprach sich eine deutliche
Mehrheit der MieterInnen für die Fortsetzung und Ausweitung der
Videoüberwachung aus, rund 60 Prozent der Befragten wären auch
bereit, dafür geringfügig höhere Betriebskosten zu zahlen. Bei der
großen MieterInnenumfrage in allen Gemeindebauten gab es ebenfalls
eine sehr hohe Zustimmung (mehr als 60 Prozent) für die
Videoüberwachung.

Im Zeitraum des Probebetriebs der Videoüberwachung hat es
übrigens keinen einzigen Fall der Verletzung der Privatsphäre von
Mietern gegeben. Die Auflagen der Datenschutzkommission wurden von
Wiener Wohnen penibel eingehalten.

Zwtl.: Daten werden ohne Schadensmeldung nach 72 Stunden gelöscht

Entsprechend den von der Datenschutzkommission erteilten
Auflagen werden sämtliche Daten, die von den einzelnen Kameras
aufgezeichnet und in einem speziell abgesicherten Datenspeicher
gesichert werden, nach maximal 72 Stunden automatisch überschrieben
und damit gelöscht. Das gespeicherte Bildmaterial wird ausschließlich
im Anlassfall - also bei einem strafrechtlich relevanten Tatbestand -
gesichtet. Sobald eine entsprechende Meldung eingeht, wird neben der
Sicherung des relevanten Bildmaterials durch eine Mitarbeiterin oder
einen Mitarbeiter von Wiener Wohnen auch der Schaden vor Ort
dokumentiert. Im Falle eines strafrechtlich relevanten Tatbestandes
wird Anzeige erstattet und das gesicherte Datenmaterial als
verschlüsselte, kennwortgeschützte Datei der Polizei zur
Strafverfolgung ausgehändigt. Um jedoch im Schadensfall auf das
vorhandene Bildmaterial zugreifen zu können, ist die rasche
Schadensmeldung Voraussetzung.

Zwtl.: Die geplante Ausweitung des Kameraeinsatzes

Ausgehend von den positiven Erfahrungen des derzeit laufenden
Probebetriebes der Videoüberwachung, ist eine Ausweitung dieser
Maßnahme - in Abstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen
- geplant. Eine Erweiterung bzw. Ausdehnung der Videoüberwachung ist
in folgenden Bereichen - unter der Voraussetzung, dass die
Österreichische Datenschutzkommission die Genehmigung dafür erteilen
wird - vorgesehen:

1) In den bereits videoüberwachten Gemeindebauten sollen
generell die Aufzugsbereiche, Garagen, Müllräume und auch die Keller
videoüberwacht werden, da sich gezeigt hat, dass dort am häufigsten
Schäden angerichtet werden.
Bei all diesen Räumen ist bei Einsatz der Videoüberwachung der Schutz
der Privatsphäre jedoch gewährleistet, als es jeder/m MieterIn,
jeder/m BewohnerIn oder auch jeder hausfremden Person, die diese
Wohnhausanlage betritt, frei steht, diese Überwachungsbereiche zu
betreten oder den beschilderten Videoüberwachungsbereich zu umgehen.
Ein unbewachter Zutritt vom Eingang zu jedem einzelnen Mietobjekt ist
in allen Gemeindebauten durch die bisherige Anordnung der
Videokameras und auch im Falle der antragsgemäßen Erweiterung
gewährleistet.

2) Weiters ist eine Ausdehnung der Videoüberwachung auf weitere
Wohnhausanlagen - in denen ein objektiver Bedarf durch
überdurchschnittlich viele Schadensmeldungen besteht - geplant.

3) Last but not least soll die Videoüberwachung auch temporär
zum Einsatz kommen können, wenn sich in einer Städtischen
Wohnhausanlage plötzlich Vandalismusschäden oder Sachbeschädigungen
häufen sollten. (Schluss) da


Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Hanno Csisinko
Mediensprecher Vbgm. Dr. Michael Ludwig
Telefon: 01 4000-81983
E-Mail: hanno.csisinko@wien.gv.at

Christiane Daxböck
Mediensprecherin Vbgm. Dr. Michael Ludwig
Telefon: 01 4000-81869
E-Mail: christiane.daxboeck@wien.gv.at


*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS063 2009-10-15/10:01

151001 Okt 09





 
 
 

© 2004 by SPÖ | Impressum